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Kinder

Mehr als drei Viertel unserer Patienten sind Kinder und Jugendliche.

Frühe Kontrolle beim Kieferorthopäden empfohlen: Kindergebisse schon ab 5 Jahren überprüfen lassen

Es ist ratsam bei Kindern schon im Alter von 5-6 Jahren die Gebissstellung beim Kiefer­orthopäden kontrollieren zu lassen. Bereits hier im Milchgebiss sollen und können bestimmte, erkennbare Anomalien korrigiert werden. In vielen Fällen kann bei rechtzeitigem Therapiebeginn die sonst später erforderliche Entfernung von bleibenden Zähnen vermieden werden.
Bei frühzeitigem Milchzahnverlust – in Folge von Karies oder Trauma – kann es nötig sein, einen Platzhalter einzusetzen. Mit einem verhältnismäßig geringen Therapieaufwand kann so eine spätere Therapie vereinfacht und verkürzt oder sogar vermieden werden.

Behandlung bei Kindern

In den meisten Fällen ist der richtige Zeitpunkt für den Beginn einer kieferortho­pädischen Behandlung gekommen, wenn die zweite Phase des Zahnwechsels ansteht. Das heißt: die ersten seitlichen bleibenden Zähne brechen durch, in der Regel im Alter von 9-10 Jahren.

In Ausnahmefällen ist jedoch eine Frühbehandlung bereits vor Beginn der 2. Phase des Zahnwechsels (ab dem vierten Lebensjahr) notwendig z. B. bei einem offenen Biss (durch Daumenlutschen oder übermäßigen/zu langen Schnullergebrauch) oder dem Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigen Milchzahnverlustes.

In einem Beratungsgespräch wird dann die Anomalie nach den Richtlinien der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) eingestuft und bei Behandlungsbedarf erforderliche diagnostische Unterlagen wie Abdrücke, Fotos und Röntgenbilder erstellt.

Nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen erstellen wir einen Behandlungsplan, der vorab zur Genehmigung an die Krankenkassen weiter geleitet wird. Sobald die Kostenübernahme geklärt ist, wird ein neuer Termin vereinbart und der Therapieplan mit den Eltern und dem Kind besprochen. Bei Zustimmung kann die Behandlung beginnen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, wenn Zahn- oder Kieferfehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beinträchtigen drohen. Zur Beurteilung dieser Kriterien wurden sogenannte „Kieferorthopädischen Indikationsgrade“ entwickelt. Diese geben den Behandlungsbedarfsgrad an und reichen von Grad 1 (geringfügiger Behandlungsbedarf) bis Grad 5 (hoher Behandlungsbedarf). Eine Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung durch die Krankenkassen ist gesetzlich ab Behandlungsbedarfsgrad 3 möglich.

Die Krankenkassen übernehmen zunächst 80 Prozent der Behandlungskosten. Wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig behandelt werden sogar 90 Prozent. Den Rest (20 bzw. 10 Prozent) müssen sie zunächst selbst bezahlten. Sie erhalten dann quartalsweise eine Rechnung von uns zugeschickt. Nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung erhalten Sie dann den vorausgezahlten Eigenanteil von ihrer Krankenkasse zurück.

Bei den privaten Krankenkassen ist die Erstattungshöhe der Behandlungskosten vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. Sie erhalten von uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Kostenvoranschlag, mit dem sie bitte die Übernahme der Behandlungskosten durch ihre Krankenkasse abklären.


Phase 1

Die herausnehmbaren „lockeren Zahnspangen“ werden meist in der ersten Phase der kieferorthopädischen Behandlung eingesetzt. Mit diesen „Spangen“ sind allerdings nur kippende Zahnbewegungen und die Nachentwicklung der Kiefer in der Breite und der Länge möglich. Bei einem Teil der Patienten ist diese Behandlungsmethode ausreichend. Andere Patienten benötigen jedoch in der 2. Phase eine sog. „festsitzende Spange“.

Als Serviceleistung unserer Praxis bieten wir unseren Patienten die farbige Gestaltung (mit und ohne Glitter) der herausnehmbaren Spangen kostenlos an.

Phase 2

„Festsitzende Spangen“ bewirken mehr! Sie bewegen die Zähne körperlich, gezielt und beinahe ohne Einschränkungen, das bedeutet, dass sich die Zähne gerade drehen können, bestehende Lücken geschlossen oder geöffnet und die Zähne verlängert oder verkürzt werden können.

Als Richtsatz der gesetzlichen Krankenkassen gilt: Eine Behandlung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Um ihnen / ihrem Kind eine komfortable und ästhetisch ansprechende Behandlung zu gewährleisten, fallen bei der festen Spange in der Regel Mehrkosten an.

Die Kosten für diese Bracketsysteme werden nur in Höhe der Kassenleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für die dadurch entstehenden Mehrkosten erhalten sie von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Phase 3

Die sog. „Retentionsphase“ ist der Zeitraum nach der aktiven Behandlung. In dieser Phase werden die Zähne gefestigt und gehalten, damit kein Zahn später mehr das optisch einwandfreie Zahnbild stören kann.

Kinder ab 9 Jahren

Wenn die ersten seitlichen kleinen Backenzähne durchbrechen – ab ca. 9 Jahren – übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine kieferorthopädische Behandlung bei Zahn- und Kieferfehlstellungen.

Wir führen in unserer Praxis die Behandlungen mit herausnehmbaren und festsitzenden Spangen durch. Mit den „lockeren“ Zahnspangen werden die Kiefer zunächst geweitet, um Raum zu schaffen und die Schneidezähne gerade zu stellen oder um einen eventuell bestehenden Kreuzbiss zu beheben.

Um gedrehte Zähne einzuordnen und für die Öffnung oder den Schluss von Lücken sind festsitzende Zahnspangen erforderlich. Spezialdraht verändert dabei die Zahnstellung durch seine elastische Rückstellkraft. Stehen alle Zähne einheitlich auf einer Ebene, können sie an diesem Draht entlang – ähnlich einer Schiene – bewegt werden.

Die bekannten Bracket-Bogen-Systeme ermöglichen eine feine Beweglichkeit und damit schnellere Ergebnisse bei sanfterer Kraftanwendung. Selbstlegierende Brackets hingegen bewirken in vielen Fällen eine schnellere und komfortablere Ausrichtung der Zähne. Mit diesem System lassen sich die Zähne freier und angenehmer bewegen. Außerdem erleichtern sie die Mundyhgiene.

Als Alternative zu dem Metallbrackets gibt es zahnfarbige Keramikbrackets,

die höchsten ästhetischen Ansprüchen gerecht werden.